Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 16.05.2025 zum Aktenzeichen 2 K 1477/25 einen Eilantrag von Eltern (Antragsteller) zurückgewiesen, mit dem diese erreichen wollten, dass ihrer Tochter an sämtlichen Tagen ein Schulessen mit Fleisch oder Fisch zur Verfügung gestellt wird. Zur Zeit besteht das Schulessen, das von dem Schulträger an vier Tagen an der von der Tochter der Antragsteller (im Raum Konstanz) besuchten Ganztagsschule bereitgestellt wird, an drei Tagen aus vegetarischer bzw. veganer Kost. Nur an einem Tag wird ein Fleisch- oder Fischangebot bereitgehalten.
Aus der Pressemitteilung des VG Freiburg vom 26.05.2025 ergibt sich:
Zur Begründung verneinte das Gericht bereits die Eilbedürftigkeit für eine Entscheidung. Die Antragsteller hatten diese auf eine drohende Mangelernährung der Tochter gestützt. Das Gericht führte im Wesentlichen aus, der Vortrag der Antragsteller, dass ihrer Tochter ein Ernährungsmangel drohe, sei fernliegend, zumal sie im Rahmen der von der Schule nicht abgedeckten Mahlzeiten selbst für ein fleischhaltiges Nahrungsmittelangebot sorgen und im Übrigen ihrer Tochter vorbereitetes Essen mitgeben könnten.
Im Hinblick auf eine von den Antragstellern vorgetragene Nahrungsmittelunverträglichkeit ihrer Tochter verwies das Gericht darauf, dass für die Tochter keine Verpflichtung bestehe, am Schulessen teilzunehmen, und außerdem bei Nahrungsmittelunverträglichkeit ein individuelles Angebot unterbreitet werden könne.
Darüber hinaus komme dem Schulträger bei der Bereitstellung und näheren Ausgestaltung eines Mittagessens ein Gestaltungsspielraum zu.