Erweiterung einer Steganlage im Großen Zernsee ist rechtswidrig

20. Januar 2025 -

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 17. Januar 2025 zum Aktenzeichen 11 S 54/24 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Erweiterung einer Steganlage im Großen Zernsee wegen der Gefährdung eines geschützten Biotops rechtswidrig ist.

Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg Nr. 1/25 vom 20.01.2025 ergibt sich:.

Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Steganlage im Großen Zernsee. Er hatte nach Erhalt einer Genehmigung seine bereits vorhandene Steganlage erheblich erweitert. Der Naturschutzbund Brandenburg hatte daraufhin einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht Potsdam gestellt. Dieser Antrag hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Potsdam entschied, dass die Genehmigung wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ rechtswidrig sei. Die neu errichteten Stege führten zu einer dauerhaften Schädigung eines gesetzlich geschützten Biotops, der Tausendblatt-Teichrosen-Gesellschaft an Standgewässern. Auch die Voraussetzungen für eine Befreiung von den naturschutzrechtlichen Regelungen lägen nicht vor.

Die Beschwerde blieb ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch die erheblichen finanziellen Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch die Nichtnutzung der neu errichteten Stege entstehen. Im Ergebnis konnte dies der Beschwerde aber nicht zum Erfolg verhelfen.

Der Beschluss ist rechtskräftig.