EU-Ausfuhrkontrollverordnung: Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck werden verschärft

09. September 2021 -

Die Ausfuhren von Gütern und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische oder terroristische Zwecke eingesetzt werden können, müssen künftig schärfer kontrolliert werden.

Aus EU-Aktuell vom 09.09.2021 ergibt sich:

Damit können auch Verstöße gegen die Menschenrechte im Zusammenhang mit bestimmten Technologien für digitale Überwachung besser verhindert werden. Die entsprechende neue EU-Ausfuhrkontrollverordnung ist am 09.09.2021 in Kraft getreten. „Wir müssen besser auf neu auftretende Bedrohungen in einer zunehmend instabilen Welt reagieren können. Das bedeutet, dass wir Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, einschließlich Technologien für digitale Überwachung, die für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können, besser im Blick haben müssen“, so der Exekutiv-Vizepräsident und EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis. „Dank dieser neuen EU-Vorschriften werden die EU-Länder nun noch enger untereinander und mit Verbündeten in Bezug auf potenzielle Sicherheitsrisiken zusammenarbeiten, die sich aus Biotechnologie, künstlicher Intelligenz und anderen neuen Technologien ergeben.“