EU-Parlament: Recht auf Reparatur und längere Produkthaltbarkeit

29. Oktober 2020 -

Der Binnenmarkt-Ausschuss des Europäischen Parlaments hat eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des EU-Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Produktsicherheit und Nachhaltigkeit vorgeschlagen.

Aus der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 27.10.2020 ergibt sich:

In einer Resolution für einen umweltverträglichen Binnenmarkt für Unternehmen und Konsumenten appellieren die Abgeordneten an die EU-Kommission, zeitnah ein „Recht auf Reparatur“ einzuführen. Instandsetzungen sollen demnach attraktiver, kosteneffizienter und der Standard werden.

Für die Entschließung waren 20 Ausschussmitglieder bei 2 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen. Das Gremium fordert die Kommission damit auch auf, die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen nach ihrer Haltbarkeit in Betracht zu ziehen. Nötig seien etwa Möglichkeiten, den Verbrauchsgrad messen zu können, sowie klare Informationen über die geschätzte Lebensdauer eines Produkts. Die Parlamentarier wollen so den Markt für Gebrauchtwaren und nachhaltigere Produktionspraktiken fördern.

Darüber hinaus fordern sie von der Kommission, die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen nach ihrer Haltbarkeit zu prüfen (z.B. eine Verbrauchs-Anzeige und klare Informationen über die geschätzte Lebensdauer eines Produkts). Dies würde Märkte für Second-Hand Produkte unterstützen und nachhaltigere Produktionspraktiken fördern. Um den Elektroschrott zu reduzieren, bestehen die Abgeordneten erneut auf einheitliche Ladegeräte.

Um geplanter Obsoleszenz entgegenzuwirken, sollte die Lebensdauer eines Produkts durch Hersteller nicht absichtlich verkürzt werden. Nach Ansicht der Europaabgeordneten müssen Korrekturupdates für bestimmte digitale Geräte während ihrer gesamten geschätzten Lebensdauer fortgesetzt werden und dürfen ihre Leistung nicht verringern.

Anpassungen sind überall nötig: Von der Werbung bis hin zum Abfallmanagement

Die Abgeordneten drängen außerdem auf ein nachhaltigeres öffentliches Auftragswesen sowie auf verantwortungsbewusstes Marketing und Werbung, um nachhaltige Geschäfts- und Verbraucherentscheidungen zu fördern. Dazu sollten klare Richtlinien für umweltfreundliche Produkte gehören. Zusätzliche zertifizierte Umweltgütesiegel könnten dies unterstützen: Wenn in einer Werbung etwa Aussagen über die Umweltverträglichkeit eines Produktes gemacht werden, müsste dies auf Basis festgelegter Kriterien begründet werden.

Darüber hinaus schlägt der Bericht neue Regeln für das Abfallmanagement vor. So sollen Auflagen entfallen, die Reparatur, Wiederverkauf und Wiederverwendung verhindern. Die Regelung würde auch dem Sekundärrohstoffmarkt zugutekommen.

Kampf gegen den Verkauf unsicherer Online-Produkte

Eine weitere Entschließung zur Produktsicherheit im Binnenmarkt, die ebenfalls am Montag mit 45 Stimmen (ohne Enthaltungen und Gegenstimmen) angenommen wurde, befasst sich mit unsicheren Produkten – insbesondere wenn diese auf Online-Plattformen verkauft werden. Dazu gehören Produkte, die gefährliche Chemikalien enthalten, auf unsichere Software basieren oder andere Sicherheitsrisiken bergen.

Die Europaabgeordneten wollen, dass Online-Plattformen proaktive Maßnahmen ergreifen, um gegen irreführende Praktiken vorzugehen und fordern, dass EU-Vorschriften zur Produktsicherheit konsequent durchgesetzt werden. Dies sei nötig, für einen fairen Wettbewerb und zuverlässige Produktinformationen für Verbraucher.

Der Beschluss befasst sich außerdem mit der Sicherheit von künstlicher Intelligenz (KI) und unterstützt zum Beispiel wirksame Kontrollen von hochriskanten KI-Produkten, etwa im Gesundheitsbereich. Die Europaabgeordneten fordern auch eine Überarbeitung der aktuellen Produktsicherheitsgesetzgebung, wie etwa der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und der Richtlinie über Maschinen, um sie an die Digitalisierung anzupassen.