EU-Wettbewerbshüter genehmigen Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021

03. Mai 2021 -

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung und Änderung des deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) gebilligt.

Aus EU-Aktuell vom 29.04.2021 ergibt sich:

Mit der Regelung fördert Deutschland die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas und gewährt Teilbefreiungen von der EEG-Umlage. Teilbefreiungen können i) stromintensive Unternehmen und ii) Schiffe am Liegeplatz in Häfen für die landseitige Stromversorgung erhalten. Die Regelung wird Deutschland dabei helfen, die Zielvorgaben für erneuerbare Energien ohne übermäßige Wettbewerbsverfälschungen zu erreichen. Ferner dient sie dem EU-Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050. Die Zahlungen im Rahmen der Regelung wurden für 2021 mit rund 33,1 Mrd. Euro veranschlagt.