Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft beim „Islamischen Staat“

21. August 2020 -

Das Oberlandesgericht Celle hat am 20.08.2020 zum Aktenzeichen 5 StS 1/20 eine Frau unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, nämlich dem „Islamischen Staat“ („IS“), und wegen Besitzes von Kriegswaffen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Aus der Pressemitteilung des OLG Celle Nr. 39/2020 vom 21.08.2020 ergibt sich:

Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts hat sich die Angeklagte Lorin I. im Dezember 2014 dem „IS“ angeschlossen und reiste mit ihrem Ehemann nach Syrien aus. Dort lebte sie mit ihrem Ehemann in einer vom „IS“ zur Verfügung gestellten Wohnung und wurde vom „IS“ alimentiert. Die geständige Angeklagte hat eingeräumt, ihren Ehemann bei seinen Aktivitäten für den „IS“ unterstützt und u.a. versucht zu haben, dessen minderjährige Schwester zur Reise nach Syrien zu bewegen. Sie ließ sich u.a. in der Öffentlichkeit mit einem „Kalaschnikow“-Sturmgewehr fotografieren. Anhaltspunkte für eine strukturelle Einbindung der Angeklagten in die Organisation der Ausreise mehrerer Frauen von Deutschland nach Syrien und deren Vermittlung als Ehefrauen an „IS“-Kämpfer haben sich nicht erhärten lassen, weswegen das Strafverfahren mit Zustimmung der Anklagebehörde auf das übrige Tatgeschehen beschränkt wurde.

Bei der Strafzumessung und der Entscheidung über die Aussetzung der Strafe zur Bewährung hat das OLG Celle insbesondere berücksichtigt, dass sich die Angeklagte umfassend geständig eingelassen hat, dass sie bislang unbestraft ist und sich inzwischen glaubhaft vom „IS“ losgesagt hat. Die Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.