Gesetzentwurf zum Verbot des Kükentötens

22. März 2021 -

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes für ein Verbot des Kükentötens vorgelegt.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 359 vom 19.03.2021 ergibt sich:

Mit dem Gesetz (BT-Drs. 19/27630 – PDF, 791 KB) will die Regierung das Verbot des Tötens von Hühnerküken der Art Gallus Gallus in das Tierschutzgesetz aufnehmen. Das Verbot soll auch die Zucht- und Vermehrungstiere betreffen. Ebenso verboten werden sollen Eingriffe an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos verursachen. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten in Stufen: Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken soll vom 1. Januar 2022 an gelten, das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs erst vom 1. Januar 2024 an. Damit will die Regierung der Branche Zeit gegeben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.