Gesetzliche Neuregelungen im August 2021

28. Juli 2021 -

Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen im August 2021 informiert: Familien mit geringem Einkommen erhalten im August einen Kinderfreizeitbonus, die Corona-Einreiseverordnung wird verlängert und außerdem gibt es Änderungen für die Künstlersozialversicherung, den Verfassungsschutz, beim Ausländerzentralregister und im Energiebereich.

Aus der Pressemitteilung der BReg vom 26.07.2021 ergibt sich:

Familien

Unterstützung für Familien: Kinderfreizeitbonus wird ab August ausgezahlt

Kinder und Jugendliche mussten in der Corona-Pandemie besonders zurückstecken und haben viel verpasst – nicht nur in der Schule. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einmalig einen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro für jedes Kind ausgezahlt. Das Geld kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Arbeit und Soziales

Corona-Sonderregelung“ in der Künstlersozialversicherung

Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Bis Ende 2021 können sie durch die „Corona-Sonderregelung“ monatlich bis zu 1.300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen. Die Regelung gilt seit dem 23. Juli und stellt sicher, dass ein bestehender Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung nicht infolge der Covid-19-Pandemie verloren geht.

Gesundheit

Corona-Einreiseverordnung verlängert

Weltweit ist die Infektionslage nach wie vor sehr dynamisch. Angesichts des starken Reise- und Grenzverkehrs werden die Quarantäne-Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung verlängert und angepasst. Die Verordnung tritt zum 28. Juli in Kraft.

Energie und Umwelt

Neue Verordnung konkretisiert weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien

Seit dem 20. Juli 2021 gilt die „Erneuerbare-Energien-Verordnung“. Sie enthält konkrete Regelungen, mit denen das Erneuerbare-Energie-Gesetz 2021 umgesetzt werden soll. Beispielsweise wird die Wasserstoff-Herstellung von der EEG-Umlage befreit und der Ersatz alter Windräder durch neue effiziente Anlagen erleichtert.

Mehr Geld für Agrarumweltprogramme

Wie auch in den vergangenen Jahren wird 2022 eine Umschichtung von EU-Agrarmitteln vorgenommen. Acht Prozent der so genannten Direktzahlungen (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP) werden gezielt in Programme zur Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der ländlichen Räume (2. Säule der GAP) umgeschichtet. Das Gesetz ist am 17. Juli 2021 in Kraft getreten.

Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sichern

Mit der „Carbon Leakage-Verordnung“ schafft die Bundesregierung einen finanziellen Ausgleich für Industrieunternehmen, sollten sie durch die nationale CO2-Bepreisung einen Nachteil im internationalen Wettbewerb haben. Die Verordnung soll verhindern, dass Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland abwandern und CO2-Emissionen dort möglicherweise steigen.

Inneres

Neue Regeln erhöhen die Qualität

Das Ausländerzentralregister wird weiterentwickelt. Die ersten Regelungen sind in Kraft getreten, weitere folgen. Ziel ist ein zentrales Register für alle ausländerrechtlichen Dokumente. Das vermeidet die Doppelspeicherung von Daten und beschleunigt Fachverfahren, da alle zuständigen Stellen auf das Register zugreifen.

Wehrhafte Demokratie braucht wirksamen Verfassungsschutz

Das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts sieht Ergänzungen im Recht der Nachrichtendienste vor, um schwere Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung besser aufzuklären. Dazu werden die Befugnisse von Nachrichtendiensten zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung erweitert. Zudem wird der Informationsverbund zwischen Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst verbessert.