Gesetzliche Neuregelungen zum September 2021

30. August 2021 -

Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen zum September 2021 informiert: Die 3G-Regel soll einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen verhindern, mehr Frauen sollen in Führungspositionen gelangen und Nachfahren von NS-Verfolgten können die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Von der Website der BReg vom 26.08.2021 ergibt sich:

Ob Krankenbesuch oder Friseursalon: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete

Seit dem 23. August gilt die 3G-Regel. Nur Geimpfte, Genesene und Getestete erhalten unter anderem Zutritt zu Veranstaltungen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Innengastronomie. Wer nicht geimpft ist, muss also einen aktuellen Test vorlegen. Bund und Länder wollen so einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Deutschland verhindern.

Unrecht wiedergutmachen

Das Staatsangehörigkeitsgesetz wird geändert. Im Ausland lebende Nachkommen deutscher Nationalsozialismus-Verfolgter, die bislang keinen Anspruch auf Wiedereinbürgerung haben, können künftig leichter die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Mehr Frauen in Führungspositionen

Bei großen Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind, soll ab vier Vorstandsmitgliedern künftig mindestens eine Frau im Vorstand sein. Denn in den Vorständen deutscher Unternehmen sind Frauen weiterhin kaum vertreten. Bereits seit vier Jahren gilt für Aufsichtsräte eine Frauenquote und die Verpflichtung zur Förderung weiblicher Führungskräfte.

Online-Lebensmittelhandel besser überwacht

Der Handel mit Lebensmitteln auf Onlineplattformen wird künftig stärker überwacht. Produkte sollen besser rückverfolgt werden können. Wichtige Teile des Gesetzes sind zum 10. August 2021 in Kraft getreten.

EU-Energielabel: Neue Energieeffizienzkennzeichnung für Lampen und Leuchten

Ab dem 1. September 2021 werden Leuchten und Lampen wieder in die Klassen A bis G eingeteilt. Die bisherigen Plusklassen A+, A++ und A+++ entfallen. Die Umstellung begann bereits ab März 2021 für Waschmaschinen, Fernseher und Spülgeräte. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.