Grünes Licht für Abkommen zum grenzüberschreitenden Luftverkehr

28. Juni 2021 -

Der Rat hat am 28.06.2021 grünes Licht für die Unterzeichnung von drei Nachbarschaftsabkommen im Bereich Luftverkehr – und zwar mit der Ukraine, Armenien und Tunesien – sowie eines Luftverkehrsabkommens mit Katar gegeben.

Aus der Pressemitteilung des Rats der  EU vom 28.06.2021 ergibt sich:

Mit diesen Abkommen wird der Luftverkehrsmarkt geöffnet, was sowohl Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch Betreibern neue Möglichkeiten bietet. Durch eine effizientere Konnektivität werden so Handel, Tourismus, Investitionen sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung gefördert.

Pedro Nuno Santos, portugiesischer Minister für Infrastruktur und Wohnungswesen, Präsident des Rates: „Der Rat ist nun bereit, die vier wichtigen Luftverkehrsabkommen zu unterzeichnen, mit denen der Marktzugang für Fluggesellschaften, die Konnektivität und die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Gleichzeitig wird mit den Abkommen ein größtmögliches Sicherheitsniveau gewährleistet und für faire Wettbewerbsbedingungen gesorgt.“

Mit den drei Nachbarschaftsabkommen werden Marktbeschränkungen im Zusammenhang mit den EU-Nachbarländern beseitigt, und diese Länder werden mit dem Luftverkehrsbinnenmarkt der EU assoziiert, da sie die EU-Luftverkehrsstandards annehmen und die EU-Rechtsvorschriften für den Luftverkehr umsetzen werden.

Durch das Abkommen mit Katar wird der Markt gleichermaßen mit allen 27 Mitgliedstaaten geöffnet, wobei die derzeitig für Flüge zwischen Katar und der EU geltenden Vorschriften und Standards verbessert werden. Es ist das erste Abkommen dieser Art zwischen der EU und einem Golfstaat.

Alle vier Abkommen enthalten solide Klauseln in Bezug auf Umwelt, Soziales und fairen Wettbewerb mit starken Durchsetzungsmechanismen, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen oder einen sonstigen Marktmissbrauch zu vermeiden.

Mit den Beschlüssen in Bezug auf die Ukraine, Armenien und Katar wird die vorläufige Anwendung der Abkommen bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren ermöglicht.

Es wird damit gerechnet, dass die vier Abkommen im Herbst 2021 unterzeichnet werden. Jedes Abkommen muss anschließend von allen Mitgliedstaaten, der Union und der anderen Vertragspartei ratifiziert werden.