Kein schwuler Lehrer an katholischer Schule

29. Dezember 2018 -

Das katholische Gymnasium Mariengarden in Borken in Nordrhein-Westfalen, bzw. der dahinterstehende Oblatenorden in Mainz, hat die Einstellungszusage an einen Referendar, der als Lehrer in den Fächern Englisch und Biologie an die Schule wechseln wollte, zurückgezogen, als bekannt wurde, dass der angehende Lehrer homosexuell ist und zeitnah seinen Lebensgefährten heiraten will. Die katholischen Entscheider begründen dies damit, dass die Heirat eines Mannes nicht in das Wertebild der katholischen Kirche passe.

Während der angehende Lehrer seit der Änderung des § 1353 Abs. 1 BGB für sich in Anspruch nehmen kann, seinen Lebensgefährten ebenso zu heiraten wie heterosexuelle Paare, beruft sich die katholische Kirche auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht aus Art. 136, 137, 138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Art. 140 GG.

Aus § 1 AGG ist es verboten, wegen der sexuellen Orientierung einen Menschen ungleich zu behandeln – und zwar nach § 2 AGG auch im Arbeitsbereich.

Der angehende Lehrer könnte einen Entschädigungsanspruch aus § 15 AGG haben.

Die Schüler des Gymnasiums nehmen dies zum Anlass, für eine bunte, tolerante und offene Schule zu kämpfen und führen diverse Demonstrationen durch.

„Wir wollen klar machen, dass Schülerinnen und Schüler, die selbst schwul oder lesbisch sind, sich keine Sorgen machen müssen“, sagte Pater Christoph Heinemann. Das Vertragsangebot des angehenden Lehrers hat man dennoch wegen dessen Homosexualität, bzw. wegen dessen Wunsch seinen Lebensgefährten zu heiraten zurückgezogen.

Auch unter den Lehrern und dem Schulleiter ist die Entscheidung der katholischen Kirche auf Kritik gestoßen, da der angehende Lehrer beliebt und qualifiziert war.

Es zeigt sich einmal mehr, dass Diskriminierungen wegen der Sexualität auch in Deutschland noch immer ein Thema sind – zumindest in der katholischen Kirche, die eine systematische Diskriminierung als „normal“ betrachtet.

Es erschließt sich auch nicht, wieso ein (offen) homosexueller Lehrer mit Heiratswunsch nicht mit den katholischen Werten übereinstimmt, da vor Gott alle Menschen gleich sind, wie es auch das Gesetz in Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich normiert ist.

Umso unglaubwürdiger ist die Erklärung der katholischen Kirche, dass sich schwule und lesbische Schüler „keine Sorgen“ machen müssen, wenn sie offen homosexuell leben. Die Nichteinstellung eines homosexuellen Lehrers wird sicher nicht dazu führen, dass junge homosexuelle Menschen weltoffen und mutig zur eigenen Sexualität stehen und sich outen!

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt alle Menschen im Diskriminierungsrecht und Gleichstellungsrecht!