Kritik an Gesetzentwurf der Bundesregierung zum autonomen Fahren

11. Mai 2021 -

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert den Vorschlag der Bundesregierung im Gesetz zum autonomen Fahren, wonach es bald fahrerlose, autonome Fahrzeuge geben soll, für die private Halter haften.

Aus der Pressemitteilung des vzbv vom 11.05.2021 ergibt sich:

Der vzbv fordert in seinem neuen Positionspapier die Einführung eines Dialog- und Beteiligungsprozesses mit Bürgern, den Zugang zu allen Mobilitätsdaten und die Fortsetzung der Ethik-Kommission zum vernetzten und automatisierten Fahren.

„Zwar regelt das Gesetz zum autonomen Fahren aus dem Bundesverkehrsministerium den Einsatz von fahrerlosen Fahrzeugen bei öffentlichen Verkehrsunternehmen sinnvoll. Doch was auf sie zutrifft, ergibt noch lange keinen Sinn für private Halter. Autonome Fahrsysteme in ihre Hände zu geben, setzt die sichere Einführung und das Vertrauen in die moderne Technik aufs Spiel. Die Gleichbehandlung führt zu einer gefährlichen Überforderung von privaten Haltern. Bundestag und Bundesrat müssen eingreifen und private Halter aus dem Regelungsbereichs des Gesetzes streichen“, sagt Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen beim vzbv. „Die digitale Transformation der Mobilität greift stark in den Verbraucheralltag und in den Straßenverkehr ein. Die Debatte zu den Folgen muss in der Zivilgesellschaft, Politik und mit den Bürgern stattfinden und den Menschen in den Mittelpunkt stellen.“

Übergeordnetes Mobilitätsdatengesetz verabschieden

Der vzbv setzt sich für ein separates, verkehrsmittelübergreifendes Mobilitätsdatengesetz ein, welches alle relevanten Interessengruppen berücksichtigt. Bereits heute gibt es im Mobilitätsbereich eine Reihe von Gesetzen, die schon jetzt das Erheben, Speichern und Weiterleiten von Daten regeln. Statt vieler Einzelgesetze braucht es ein einheitliches Gesetz. Dieses legt allgemeingültige Regeln zur Datensicherheit und Datennutzung fest. Weiterhin berücksichtigt es die Beziehungen der Unternehmen untereinander und ihre grundsätzliche Berechtigung auf den Zugriff der Daten (open-data-Ansatz). Zudem definiert es Schnittstellen und Standards. Darüber hinaus ist der Zugang zu den Mobilitätsdaten, deren Anonymisierung und die Kontrolle über personenbezogene Daten einheitlich zu regeln. Dies gilt nicht nur für den Bereich des automatisierten und autonomen Fahrens, sondern für alle Mobilitätsbereiche, in denen Dritte Daten speichern und weiterleiten.

Zugang zu Mobilitätsdaten auch ohne Datenraum Mobilität

Die Bundesregierung fördert einen Ansatz namens „Datenraum Mobilität“ (DRM), in dem Anbieter kooperativ ihre Daten teilen. Falls der DRM scheitert, fordert der vzbv, dass alle Anbieter per Gesetz dazu verpflichtet werden, ihre Daten zur Verfügung zu stellen. Dann kann durch das Zusammenfügen aller Daten ein optimales Mobilitätsangebot in Stadt und Land entstehen. Zudem sollte der DRM einen Verbraucherbeirat erhalten, der bei allen verbraucherrelevanten Vorhaben einbezogen werden muss.

Weitere Information
Positionspapier des vzbv (Stand Mai 2021): Fahrerlos alle mitnehmen – Automatisierte und vernetzte Mobilität aus Verbrauchersicht (PDF, 675 KB)