Majorel – 4 Standorte schließen – Massenentlassung folgt

25. Februar 2021 -

Majorel ist ein Callcenter-Betreiber.

In Deutschland will die Bertelsmann-Tochter vier Standorte in den neuen Bundesländern schließen.

Das bedeutet Massenentlassungen an den Standorten.

Majorel begründet die Standortschließungen mit Verlusten, die einen betriebswirtschaftlichen Fortbestand der Standorte ausschließen und außerdem hat der größte Kunde – die Telekom – den Vertrag mit Majorel gekündigt.

Die Gewerkschaft Verdi kann den Schritt von Majorel nicht nachvollziehen, da Callcenter derzeit boomen.

Der Betriebsrat sieht Weiterbeschäftigungsbedarf auch an anderen Standorten, an denen Arbeitnehmer gesucht würden; auch für die Schließung der Standorte sieht der Betriebsrat keine Notwendigkeit.

Den Arbeitnehmern an den betroffenen Standorten droht nun die betriebsbedingte Kündigung.

Teaser Kuendigungsarten

Aufgrund der Massenentlassung muss Majorel aber auch die Agentur für Arbeit einschalten und die Massenentlassung anzeigen, sonst sind betriebsbedingte Kündigungen rechtswidrig.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

Abfindung Cp 900x598 1

Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.