Meldepflicht in Beherbergungsstätten

28. Januar 2021 -

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten“ vorgelegt.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 119 vom 27.01.2021 ergibt sich:

Der Entwurf (BT-Drs. 19/26176 – PDF, 489 KB) steht am 28.01.2021 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Danach sollen durch die Einführung einer „Experimentierklausel“ im Bundesmeldegesetz (BMG) „weitere elektronische Verfahren eines digitalen Meldeverfahrens in Beherbergungsstätten“ erprobt werden können sollen.

Derzeit sind zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten nur drei Verfahren einer elektronischen Identifizierung der zu beherbergenden Person zulässig, wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen. Eine Möglichkeit zur Erprobung weiterer, innovativer Verfahren im Identitätsmanagement bestehe nicht. Daher sollen laut Begründung auf der Grundlage der Experimentierklausel für die Dauer von zwei Jahren Möglichkeiten getestet werden, „die Vorgaben zur besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten durch innovative Verfahren im Identitätsmanagement zu erfüllen“.