Neues Staatsschutzverfahren wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hai`at Tahrir al-Sham“ (HTS)

08. September 2021 -

Das Oberlandesgericht Celle hat am 18.08.2021 zum Aktenzeichen 5 StS 4/21 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen Tassilo M. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Aus der Pressemitteilung des OLG Celle vom 07.09.2021 ergibt sich:

Ein Haftbefehl gegen den weitgehend geständigen Angeklagten ist außer Vollzug gesetzt.

Dem Angeklagten wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in sechs Fällen (§ 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) und Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Gestalt eines Verstoßes gegen ein von den Europäischen Gemeinschaften verhängtes Bereitstellungsverbot (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG) zur Last gelegt.
Konkret soll der Angeklagte zwischen 2017 und 2019 von Delmenhorst aus Finanzmittel im Gesamtwert von 2.175,- Euro an das damals in Syrien aufhältige (und mittlerweile verstorbene) Mitglied der Vereinigung „Hai`at Tahrir al-Sham“ Marko W. übermittelt haben, um diesem die Beschaffung von Waffen, militärischer Ausrüstung und anderer für den täglichen Bedarf im bewaffneten Kampf der Vereinigung benötigter Gegenstände zu ermöglichen.
Die Hai’at Tahrir al-Sham (HTS) ist nach dem Anklagevorwurf ein Zusammenschluss verschiedener Gruppierungen militant-fundamentalistischer Ausrichtung um die al-Nusra-Front in Syrien, die sich zum Ziel gesetzt habe, die Assad-Regierung in Syrien zu stürzen und dort einen auf ihrer Ideologie gründenden sunnitisch-islamischen „Gottesstaat“ unter Geltung der Scharia zu errichten. Das Bündnis habe die Regierungstruppen und oppositionelle Gruppen bekämpft und im Sommer 2017 die Vorherrschaft etwa im Gebiet um Idlib errungen.
Für die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie für Terrorismusfinanzierung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, für einen dem Anklagevorwurf entsprechenden Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Hauptverhandlung beginnt am 14.10.2021 im OLG Celle.