Ordnungsgeld bei Störungen im Bundestag

Störungen im Bundestag sollen künftig mit einem Ordnungsgeld belegt werden können.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 196 vom 16.02.2021 ergibt sich:

Das sieht ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/26540 – PDF, 479 KB) der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vor.

Das Ordnungsgeld soll zunächst 1.000 Euro betragen und im Wiederholungsfall 2.000 Euro. Es soll vom Präsidenten bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung des Bundestags festgesetzt werden können.

Bei verschiedenen Störungen der Ordnung im Reichstagsgebäude und angrenzenden Büroliegenschaften habe sich in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass die Störungen erst durch Mitglieder des Bundestages ermöglicht worden seien, heißt es in dem Entwurf. Solche Störungen können nicht zuletzt das Sicherheitsgefühl von Personen beeinträchtigen, die sich in den Liegenschaften des Bundestages aufhielten.