Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteilen vom 5. Juni 2024 zu den Aktenzeichen 3 BV 21.3116 und 3 B 22.809 die Berufungen des Freistaates Bayern gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Augsburg und Würzburg zurückgewiesen und den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, die jeweils bei den Klägern eingetretenen CoronaInfektionen als Dienstunfall anzuerkennen. Zur Begründung führte der BayVGH aus, […]