Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 13. Juli 2023 zum Aktenzeichen 5 Sa 5/23 entschieden, dass derjenige, der mit einem äußerst scharfen Filetiermesser hantiert, besonders sorgfältig agieren muss, um Verletzungen von Kollegen auszuschließen. Nicht jeder Fehlgebrauch rechtfertigt aber eine Kündigung ohne vorherige einschlägige Abmahnung. Aus der Pressemitteilung des LAG SH vom 16.01.2024 ergibt sich: […]