Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 15.09.2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 382/23 entschieden, dass für den Fall, dass eine Betriebsvereinbarung den Arbeitgeber einseitig dazu ermächtigt, ein bereits erarbeitetes Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto zu verwenden, um dem Arbeitnehmer künftig weniger Schichten zuteilen zu müssen, diese Regelung in unrechtmäßiger Art und Weise das Betriebsrisiko auf den […]