Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.04.2023 zum Aktenzeichen VIII ZR 420/21 entschieden, dass eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Wohnraummieters, besteht, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund (hier: beabsichtigte Veräußerung der Wohnung) gibt. Eine solche Pflicht […]