Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 4. Mai 2023 zum Aktenzeichen III ZR 88/22 entschieden, dass in einem Mobilfunkvertrag die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens unwirksam ist, mit der der Gebrauch des Internetzugangs auf Endgeräte beschränkt wird, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen. Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. […]