Das Arbeitsgericht Reutlingen hat mit Urteil vom 27.01.2023 zum Aktenzeichen 3 Ca 313/21 in einem von Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers, dem Arbeitszeitbetrug vorgeworfen war, weil er nach der Ankündigung von Arbeitsleistungen solche erbracht hat und diese im Arbeitszeiterfassungssystem des Arbeitgebers eingetragen hatte, […]