Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26. März 2025 zum Aktenzeichen 6 C 6.23 entschieden, dass für Rechtsschutzbegehren, welche auf die gerichtliche Überprüfung eines sog. schlichten Parlamentsbeschlusses gerichtet sind, der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet ist. Ausschließlich zuständig ist in solchen Fällen die Verfassungsgerichtsbarkeit, d.h. das Bundesverfassungsgericht sowie gegebenenfalls – bezogen auf Beschlüsse der Landesparlamente – auch […]