Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 30.08.2022 zum Aktenzeichen 4 Sa 803/21 entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht verhaltensbedingt wegen der Androhung einer Arbeitsunfähigkeit kündigen konnte. Die Berufungskammer ist in Übereinstimmung mit der Beklagten sowie mit dem Arbeitsgericht und der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung […]