Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteilen vom 14.09.2022 zu den Aktenzeichen 1 K 951/18 und 1 K 4831/20 entschieden, dass Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I (Grund-, Haupt- und Realschule sowie die Klassen 5 bis 10 an Gymnasien) vor der Lehrerausbildungsreform im Jahr 2009 erlangt haben, besoldungsrechtlich nicht wie Studienräte behandelt […]