Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 23.10.2024 zum Aktenzeichen 231 C 18392/24 entschieden, dass eine Honorarforderung, wenn der Vertrag irrtümlich durch eine Freundin in Brasilien abgeschlossen wurde, nicht besteht. Aus der Pressemitteilung des AG München vom 07.07.2025 ergibt sich: Eine Münchnerin stellte sich am 20.10.2022 in einer Zahnklinik vor, um eine kieferorthopädische Behandlung wegen […]