Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Sonderzahlungen nicht benachteiligt werden. Sonderzahlungen – dazu zählen etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch Sonderprämien – stehen grundsätzlich auch Teilzeitkräften zu, sofern eine entsprechende Vereinbarung besteht. In diesem Rechtstipp erläutern wir, unter welchen Voraussetzungen Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Sonderzahlungen haben, in welcher Höhe diese zu gewähren sind und was Arbeitgeber bei der Vertragsgestaltung beachten […]