Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Urteil vom 25.03.2022 zum Aktenzeichen 10 Sa 1254/21 entschieden, dass ein Widerrufsvorbehalt, der sich auf die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit verbunden mit einer Funktionszulage bezieht, grundsätzlich als wirksam einzuordnen ist. Er hält einer AGB-Kontrolle stand. Das hierbei zu beachtende Transparenzgebot hat nicht zur Voraussetzung, dass die Gründe, die für […]