Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28. März 2022 zum Aktenzeichen 1 BvR 2210/21 entschieden, dass wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, für das Gericht eine Pflicht besteht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen. Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass […]