Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 30.03.2022 zum Aktenzeichen 3 Ca 1848/21 entschieden, dass wenn sich eine Krankenschwester mit Corona infiziert, sie gegen ihren Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat, wenn sie nicht nachweisen kann, dass der Arbeitgeber die Schuld an der Erkrankung trägt. Aus der Pressemitteilung des ArbG Siegburg vom 12.05.2022 […]