Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 02.03.2022 zum Aktenzeichen 4 Sa 1104/21 entschieden, dass wenn die Parteien den Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung im Wege eines Prozessvergleichs dahingehend geregelt haben, dass die Wirksamkeit der Kündigung erst zu einem späteren Termin erfolgen soll, können sie nicht mehr geltend machen, das Arbeitsverhältnis habe in Wahrheit […]