Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 17.02.2022 zum Aktenzeichen 5 Sa 872/21 entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer auch bis nach Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankt bleibt, es dem Arbeitgeber, der seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen ist, den Arbeitnehmer von dem Bestehen von Urlaubsansprüchen und deren Befristung in Kenntnis zu […]