Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 26.06.2025 zum Aktenzeichen 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE entschieden, dass der Bebauungsplan Nr. 42 L „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Am Langenhorster Bahnhof“, 3. Änderung der Stadt Ochtrup, der die Errichtung eines Krematoriums planerisch absichert, wirksam ist. Damit wurde der Normenkontrollanträge eines benachbarten Gewerbebetriebs sowie einer Anwohnerin abgelehnt. […]