Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 12.01.2022 zum Aktenzeichen 26 Ta (Kost) 6150/21 entschieden, dass hinsichtlich eines unbedingt formulierten Weiterbeschäftigungsantrages davon auszugehen ist, dass dieser auch als ein solcher gewollt ist, sofern im Rahmen der Begründung ausdrücklich auf die Unbedingtheit hingewiesen wird. Unabhängig hiervon kann der Antrag immer als unbedingter Antrag angesehen werden, sofern […]