Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 10.12.2024 zum Aktenzeichen 12 A 286/23 entschieden, dass ein Teilnehmer, der die fälligen Lehrgangsgebühren für den Besuch einer Meisterschule bereits in voller Höhe an den Bildungsträger gezahlt hat und sodann die Fortbildung vorzeitig wegen Insolvenz des Trägers beendet, der Teilnehmer den für die Kosten der Lehrveranstaltung […]