Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 17. September 2024 zum Aktenzeichen LVG 20/23 entschieden, dass der streitbefangene Ordnungsruf den Abgeordneten nicht in seiner Redefreiheit verletzt hat. Aus der Pressemitteilung des LVG SA Nr. 004/24 vom 17.09.2024 ergibt sich: Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Redefreiheit eines Abgeordneten ihre verfassungsrechtlichen Schranken in dem Gebot, Ordnung, Würde […]