Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 11.07.2024 zum Aktenzeichen 4 A 1764/23 entschieden, dass ein Handwerksbetrieb aus Werne, der im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen NRW erhalten, später seinen tatsächlichen Liquiditätsengpass zurückgemeldet und einen entsprechenden Schlussbescheid über eine (Teil)-Rückzahlung bekommen, hiergegen aber keine Klage erhoben hatte, keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen seines Verfahrens hat und […]