„partners“ als Bezeichnung einer Rechtsanwaltsgesellschaft zulässig

04. Juni 2021 -

Der Bundesgerichtshof hat am 13.04.2021 zum Aktenzeichen II ZB 13/20 entschieden, dass die Verwendung des englischen Begriffs „partners“ in der Firmenbezeichnung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zulässig ist.

Aus BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 11/2021 vom 02.06.2021 ergibt sich:

Dies entschied der BGH in einem aktuellen Beschluss, der eine Rechtsanwalts-GmbH betrifft. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hatte beim Registergericht die Löschung der Firma beantragt, weil sie in der Verwendung des Wortes „partners“ für eine GmbH einen Verstoß gegen das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) sieht. Der Löschungsantrag und die gegen seine Abweisung gerichtete Beschwerde hatten ebenso wenig Erfolg wie die beim BGH eingelegte Rechtsbeschwerde.

Die Namenszusätze „Partnerschaft“ oder „Partner“ sind nach § 2 I PartGG verpflichtend von Partnerschaftsgesellschaften zu führen; § 11 I PartGG erlaubt es nur Partnerschaften im Sinne des PartGG, diese Namenszusätze zu führen. Nach Ansicht des BGH ist jedoch nur die Verwendung exakt dieser Bezeichnungen beschränkt, nicht jedoch die Verwendung ähnlicher Bezeichnungen. Das englische Wort „partners“ dürfte als Rechtsformzusatz für eine Partnerschaftsgesellschaft nicht verwendet werden.