Reform des europäischen Patentsystems: Gesetz für EU-Patentgericht beschlossen

27. November 2020 -

Der Bundestag hat am 26.11.2020 das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschlossen, mit dem Vorgaben der EU für das geplante neue EU-Einheitspatent und das damit verknüpfte harmonisierte Patentgericht in nationales Recht ratifiziert werden sollen.

Aus der Pressemitteilung des BMJV vom 26.11.2020 ergibt sich:

Die europäische Patentreform mit dem durch Unionsverordnungen geregelten EU-Einheitspatent sowie dem Einheitlichen Patentgericht als erstem grenzüberschreitend zuständigen Zivilgericht bildet den neuen Rechtsrahmen für einen einheitlichen europäischen Patentschutz. Insbesondere die deutsche Industrie, auf die rund 40% der vom Europäischen Patentamt an europäische Anmelder erteilten europäischen Patente entfallen, wird von dem verbesserten Schutz ihrer Erfindungen profitieren. Der Schutz von Erfindungen wird insbesondere auch zugunsten der in zukunftsorientierten Innovationsfeldern tätigen kleinen und mittleren Unternehmen deutlich verbessert. Ihre grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivität wird durch den erleichterten Zugang zum Patentschutz und durch die Vermeidung mehrfacher Prozessführung wesentlich einfacher. Das mit dem Übereinkommen eingerichtete Einheitliche Patentgericht wird in einem Verfahren über Rechtsverletzungen sowie die Wirksamkeit von Schutztiteln entscheiden und kann damit Rechtssicherheit im gemeinsamen Markt herstellen. In der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutsamem Patentland sollen fünf erstinstanzliche Gerichtstandorte eingerichtet werden: Eine Zentralkammerabteilung in München sowie Lokalkammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Das Berufungsgericht wird in Luxemburg eingerichtet.

Nachdem das BVerfG in seiner am 20.03.2020 veröffentlichten Entscheidung das bereits 2017 verabschiedete Gesetz aus formellen Gründen für nichtig erklärt hatte, wurde das Vertragsgesetz von der Bundesregierung – ohne inhaltliche Änderungen im Gesetzestext – erneut eingebracht. Das ursprüngliche Vertragsgesetz war zwar einstimmig durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden, allerdings im Bundestag nicht mit einer Mehrheit von Zweidritteln seiner gesetzlichen Mitglieder, die das BVerfG für erforderlich hielt. Nachdem der Bundesrat bereits am 18.09.2020 im ersten Durchgang einstimmig beschlossen hatte, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben, hat auch der Bundestag dem Gesetzesentwurf nunmehr mir der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Der zweite Durchgang im Bundesrat, mit dem das Gesetzgebungsverfahren seinen Abschluss findet, wird voraussichtlich am 18.12.2020 stattfinden. Im Anschluss daran erfolgt die Ratifikation des Übereinkommens.

Bislang haben 15 Unterzeichnerstaaten (Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Malta, Portugal, Schweden, Finnland, Bulgarien, Estland, Italien, Lettland, Litauen und die Niederlande) das Übereinkommen ratifiziert. Sobald das Übereinkommen auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden ist, wird das Übereinkommen in Kraft treten.