Tariffähigkeit beinhaltet die Organisation einer Gewerkschaft als Ganzes

11. September 2021 -

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 24.06.2021 zum Aktenzeichen 21 BVL 5001/21 entschieden, dass sich die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft auf die gesamte Organisation bezieht.

Die Prüfung derselben ist nicht auf einzelne Organisationsbereiche zu beschränken.

Die Prüfung der Tariffähigkeit erfolgt im Verfahren nach § 97 ArbGG.

Es handelt sich hierbei um ein objektiviertes Verfahren, in dem die jeweils beteiligten Personen und Stellen anzuhören sind.

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist tariffähig.