Urteil im Leipziger „Taschenraub“-Verfahren rechtskräftig

04. August 2020 -

Der Bundesgerichtshof hat am 23.07.2020 zum Aktenzeichen 5 StR 251/20 die Revision eines zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alten Angeklagten gegen ein Urteil des LG Leipzig verworfen, das ihn zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt hatte, weil er mehreren alten Damen die Handtaschen entriss und eine so schwer dabei verletzt wurde, dass sie an den Verletzungen starb.

Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 103/2020 vom 04.08.2020 ergibt sich:

Das LG Leipzig hatte den bei der Tatbegehung 17 Jahre alten Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit schwerem Raub zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen entschloss sich der Angeklagte Anfang 2019, hochbetagten Frauen überfallartig Hand- und Einkaufstaschen zu entwenden, um so an Bargeld zu gelangen. In Umsetzung dieses Tatplans entriss er zwei Passantinnen die Taschen mit einem solchen Ruck, dass die 86 und 88 Jahre alten Frauen stürzten und sich schwere Verletzungen (insbesondere Knochenbrüche und Prellungen) zuzogen. Eine der beiden Frauen musste aufgrund der Sturzverletzungen operiert werden. Sie überlebte die Operation nicht und verstarb so letztlich an den bei der Tat erlittenen Verletzungen. Der Angeklagte war sich der Gefahr seines Handelns für die Gesundheit der Opfer seiner Raubüberfälle bewusst; dies war ihm jedoch gleichgültig. Die tödliche Folge seines Tuns für eine der beiden Frauen hätte er erkennen können und müssen.

Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.