Urteil wegen Messerangriffs auf Mitarbeiterin des Jobcenters Cottbus rechtskräftig

07. August 2020 -

Der Bundesgerichtshof hat am 29.07.2020 zum Aktenzeichen 6 StR 215/20 ein Urteil des LG Cottbus bestätigt, das einen zum Tatzeitpunkt 38-jährigern Cottbuser wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt hatte, nachdem er eine Jobcenter-Mitarbeiterin mit einem Messer angegriffen und verletzt hatte.

Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 106/2020 vom 05.08.2020 ergibt sich:

Der BGH hat die Revision Angeklagten gegen das Urteil des LG Cottbus verworfen.

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt, weil dieser am 28.06.2019 eine Mitarbeiterin des Jobcenter Cottbus in deren Büro angegriffen und mit einem Messer unter anderem am Hals verletzt hatte. Grund der Tat war die Unzufriedenheit des Angeklagten mit den Entscheidungen der Mitarbeiterin.

Das Urteil des LG Cottbus ist damit rechtskräftig.