Vater tot – Erbe des Sohnes weg – wenn sich die Haushälter im Umfang von 500.000 € bedienen

17. Oktober 2018 -

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 17.10.2018 zum Aktenzeichen 4 O 313/13 entschieden, dass ein Liebespaar, welches als Hausangestellte bei einem – inzwischen verstorbenen – Vater angestellt waren, dem Sohn Schadensersatz in Höhe von 500.000 € zahlen.

Das Ehepaar hat Wertgegenstände des verstorbenen Mannes nach dessen Tod bei Seite geschafft und somit einen Schaden von einer halben Million Euro verursacht.

Konkret wurde am Tag nach dem Tod teure Oldtimer und Luxuswagen auf die Haushälterin umgemeldet und das Konto des verstorbenen um 55.000 € erleichtert und Uhren im Wert von 181.000 € entwendet und schließlich die Einbauküche aus der Haushälter-Wohnung ausgebaut; insgesamt Wertgegenstände im Umfang von einer halben Million Euro.

Der Erbe kam dem Haushaltsehepaar auf die Schliche, weil er eine Privatdetektei mit Ermittlungen beauftragte. Eine Privatdetektei fand heraus, dass das Haushälterpaar die Wertgegenstände bei eBay verkauft hat, wie auch die teuren Fahrzeuge. Die Kosten der Privatdetektei muss das Liebespaar nun auch noch zahlen.

Das Haushälterliebespaar wollte sich noch damit verteidigen, dass tatsächlich die Haushälterin und der verstorbene Mann ein Liebespaar gewesen seien und sogar verlobt gewesen seien und die Hochzeit schon geplant gewesen sei und diese Tatsache vor dem Sohn geheim gehalten sei. Der verstorbene Mann habe die Wertgegenstände alle an seine Lebensgefährtin und Haushälterin verschenkt. Die Richter glaubten dies nicht, denn das Haushälterliebespaar wurde von den Polizeibeamten bei einer Wohnungsdurchsuchung in flagranti erwischt.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Sie im Schadensersatzrecht.