Versammlungsverbot des Wetteraukreises rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 26.01.2021 zum Aktenzeichen 4 L 241/21.GI entschieden, dass eine Versammlung mit dem Motto „Migration tötet – Messerstecher konsequent abschieben!“ nicht verboten werden darf.

Aus der Pressemitteilung des VG Gießen vom 26.01.2021 ergibt sich:

Der NPD-Bezirksverband Wetterau-Kinzig wandte sich gegen ein Versammlungsverbot des Wetteraukreises.

Das VG Gießen hat dem Eilantrag stattgegeben und entschieden, dass die angemeldete Mahnwache „Migration tötet – Messerstecher konsequent abschieben!“ am 26.01.2021 in der Zeit von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr unter Auflagen stattfinden darf.

Als Örtlichkeit hatte der Antragsteller ursprünglich eine Straßenkreuzung in Ranstadt auf der Hauptstraße an der Einmündung der Oberen Sackgasse angemeldet. Das Verwaltungsgericht verlegte die Versammlungsörtlichkeit auf den etwa 80 Meter entfernten Vorplatz der Gemeindeverwaltung. Der Grund hierfür sei der zwischen den Teilnehmenden einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern aufgrund der Corona-Pandemie. Die maximale Teilnehmerzahl begrenzte das Verwaltungsgericht auf 15 Personen, der Antragsteller plant ausweislich seiner Versammlungsanmeldung nur mit 10 Teilnehmern.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim VGH Kassel einlegen.