Vertragsverletzungsverfahren: EU-Kommission unternimmt weitere Schritte zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit in Polen

04. Dezember 2020 -

Die EU-Kommission hat am 03.12.2020 im Rahmen ihres monatlichen Pakets Beschlüsse zu Vertragsverletzungsverfahren veröffentlicht.

Aus EU-Aktuell vom 03.12.2020 ergibt sich:

Die Beschlüsse betreffen verschiedene Politikfelder und Mitgliedstaaten. 138 Verfahren werden eingestellt. Die Kommission hat unter anderem ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Polen geschickt, weil die Kommission der Auffassung ist, dass Polen gegen EU-Recht verstößt. Es ist der polnischen Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs – deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet ist – weiter gestattet, über Angelegenheiten zu entscheiden, die Richter unmittelbar betreffen. Neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gibt es im Dezember 2020 nicht.

Mit dem Schreiben an Polen wird ein weiterer Beschwerdepunkt zu dem Vertragsverletzungsverfahren hinzugefügt, das am 29.04.2020 wegen Gesetzesreformen betreffend das Justizsystem gegen Polen eingeleitet worden war. Die polnische Regierung muss binnen einem Monat auf das ergänzende Aufforderungsschreiben reagieren.

Hintergrund

Die Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.