vzbv-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht

04. Dezember 2020 -

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht Stellung genommen.

Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 03.12.2020 ergibt sich:

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht sieht vor, dass Verbraucher bei Irreführung durch Unternehmen leichter Schadensersatz erhalten sollen. Auch beim Verbraucherschutz auf Kaffeefahrten sind wichtige Verbesserungen geplant, die aber nicht weit genug gehen. Beim Schutz vor unerwünschten Haustürgeschäften gibt es gar keine Verbesserungen.

Der vzbv begrüßt die Pläne des Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministeriums (BMJV), die den Schadensersatzanspruch der Verbraucher bei Irreführung stärken sollen. „Der vorgeschlagene Schadensersatzanspruch für Verbraucher ist überfällig. Wer Verbraucher täuscht, muss dafür auch finanziell geradestehen. Entscheidend ist, dass der Anspruch auch fahrlässig verursachte Schäden umfasst. Denn Vorsatz ist in der Praxis schwer nachweisbar“, sagt Michaela Schröder, Leiterin des Teams Recht und Handel beim vzbv.

Die europäische Modernisierungsrichtlinie schreibt die Einführung des Schadensersatzanspruchs zwar vor, überlässt die Ausgestaltung aber den Mitgliedstaaten. Der Schadensersatzanspruch ist ebenso wie die neue europäische Verbandsklagenrichtlinie zur Einführung von Sammelklagen eine politische Antwort der EU auf den Dieselskandal. Beide Rechtsakte sollen dazu beitragen, dass Verbraucher bei Täuschung und Irreführung einfacher Schadensersatz erhalten.

„Die Bundesregierung muss jetzt zeigen, dass sie ihre Lektion aus dem Dieselskandal gelernt hat, und noch vor der Bundestagswahl einen starken Schadensersatzanspruch für Verbraucher einführen“, so Michaela Schröder. Beim Dieselskandal war lange unklar, ob auch ein Hersteller Verbrauchern Schadensersatz schuldet. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf könnte diese Lücke geschlossen werden.

Enttäuschend ist dagegen, dass der Gesetzentwurf keinen besseren Schutz vor unerwünschten Haustürbesuchen vorsieht. Im Auftrag des vzbv hat forsa im November 2020 eine repräsentative Umfrage durchgeführt. 98% der Befragten halten Haustürgeschäfte nicht für eine gute Möglichkeit, um Verträge abzuschließen oder Produkte zu kaufen. Der vzbv fordert deshalb, Verbraucher besser vor unerwünschten Haustürbesuchen zu schützen. Diese sollten – ebenso wie Telefonwerbung – nur nach vorheriger Einwilligung zulässig sein.

Bei Kaffeefahrten wird es künftig deutlich mehr Verbraucherschutz geben, es bleiben aber Lücken. So sollten auch Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen nicht auf Kaffeefahrten vertrieben werden dürfen. Darüber hinaus kritisiert der vzbv, dass sich die neuen Regelungen teilweise durch eine Niederlassung des Veranstalters im Ausland umgehen lassen.

Hintergrund:

Die europäische Modernisierungsrichtlinie wird in Deutschland durch zwei aktuelle Gesetzesvorschläge umgesetzt, zu denen der vzbv separat Stellung bezogen hat. Diese Pressemitteilung bezieht sich insbesondere auf den wettbewerbs- und gewerberechtlichen Teil der Umsetzung.

Weitere Informationen
Stellungnahme des vzbv v. 03.12.2020 0 (PDF, 503 KB)