Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gegen (Amateur-)Fußballspieler

11. August 2020 -

Das Amtsgericht Dieburg hat mit Urteil vom 25.06.2020 zum Aktenzeichen 41 Ds 500 Js 55450/19 entschieden, dass ein Angriff auf einen Schiedsrichter im Fußball eine gefährliche Körperverletzung ist.

Der verurteilte Spieler war Spieler einer Kreisliga-Fußballmannschaft. In einem Spiel der Kreisliga vom 27.10.2019. Das Spiel war nach der Halbzeitpause kampfbetont und durch Foulspiele beider Mannschaften geprägt. In der 60. Spielminute wurde der verurteilte Spieler wegen eines Foulspiels mit der gelben Karte geahndet. Der sich daraufhin beschwerende Trainer wurde schließlich mit gelb-roter Karte vom Feld geschickt.

Als der verurteilte Spieler wegen eines weiteren Foulspiels vom Schiedsrichter die gelb-rote Karte sah, ging er auf diesen zu und schlag ihm mit der rechten Faust gegen die linke Gesichtshälfte; der Schiedsrichter ging bewusstlos zu Boden. Der Schiedsrichter wurde mit dem Rettungshubschrauber in die Klinik verbracht und verblieb dort 4 Tage stationär wegen starker Schmerzen und einer Gehirnerschütterung.

Das Amtsgericht Dieburg hat den Spieler wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB verurteilt, da die Tatausführung im konkreten Einzelfall eine das Leben gefährdende Behandlung darstellte und auch Schläge mit der Hand oder Faust gegen den Kopf das Qualifikationsmerkmal des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB erfüllen kann.

Die Richter haben strafschärfend berücksichtigt, dass ein ehrenamtlicher Schiedsrichter im Sport statt als Respektsperson auf dem Spielfeld wahrgenommen zu werden in die Bewusstlosigkeit geprügelt wurde. Dabei berücksichtigten die Richter auch, dass der Schiedsrichter neben den physischen Verletzungsfolgen auch erhebliche psychische Folgen erlitt, denn der Schiedsrichter pfiff kein Fußballspiel mehr, obwohl er ehrenamtlich seit 10 Jahren als Schiedsrichter tätig war.

Die Richter führten weiter aus, dass die Tat ein Angriff auf den Sport, im Besonderen auf den Amateurfußball und dessen integrative Funktion sei. Als direkte Folge wurde die Amateurfußballmannschaft aufgelöst, wobei einige Spieler keinen neuen Verein fanden. Nach schwerwiegender beschädigt wurde aus Sicht des Gerichts das Ehrenamt als tragende Säule zivilgesellschaftlichen Engagements.