vzbv-Bewertung des Handelsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

20. Januar 2021 -

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zum Handels- und Kooperationsabkommen, das zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigtem Königreich am 01.01.2021 vorläufig in Kraft getreten ist, eine Bewertung aus Verbrauchersicht vorgenommen.

Aus der Pressemitteilung des vzbv vom 19.01.2021 ergibt sich:

Es sei zu begrüßen, dass die Integrität des Binnenmarktes gewahrt bleibe und auch in Zukunft keine Zölle erhoben werden. Der Verbraucherschutz und eine vorsorgende Regulierung haben insgesamt einen hohen Stellenwert im Abkommen. Durch eine enge Kooperation zwischen Behörden, z.B. in den Bereichen Produktsicherheit und Marktüberwachung, könnten auch zukünftig Verbraucherrechte geschützt werden. Die Festschreibung gemeinsamer Standards bei Fluggastrechten oder der Fortgeltung der europäischen Krankenversicherungskarte seien ebenfalls positiv für Verbraucher.

Die komplexe Governance des Abkommens mit insgesamt 23 unterschiedlichen Ausschüssen und Arbeitsgruppen, neben dem ministeriellen Partnership Council, werde eine Herausforderung sein – auch mit Blick auf die Einbindung von Parlamenten in deren Beschlüsse sowie einer transparenten Einbindung von zivilgesellschaftlichen Organisationen auf EU- und mitgliedstaatlicher Ebene.

Bedauerlich sei jedoch, dass bei den fairen Wettbewerbsregeln der Verbraucherschutz nicht explizit genannt sei. Das bedeute, dass die EU keine Sanktionen erheben könne, wenn das Vereinigte Königreich das Verbraucherschutzniveaus senke. Auch eine gemeinsame Vereinbarung zum Roaming wäre positiv für Verbraucher dies- und jenseits des Ärmelkanals gewesen. Nun könne Telefonieren deutlich teurer werden. Bei den neuen Regeln zum Warenursprung und zum Zoll müssten Onlinehändler in Zukunft ihre Kunden deutlich besser informieren.

„Zölle können ab jetzt sehr wohl erhoben werden. Etwa wenn ein Produkt zwar in Großbritannien gekauft, aber nicht dort produziert wurde. Beim Einkauf von Mode oder Elektronikprodukten über einen britischen Onlineshop kann so schnell eine saftige Rechnung vom Zoll kommen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Weitere Information
Bewertung des EU-VK Handels- und Kooperationsvertrages (Januar 2021) (PDF, 397 KB)