Ausgangslage: Abfindung ist nicht automatisch „weniger Arbeitslosengeld“, kann aber den Zahlungsbeginn verschieben Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, eine Abfindung werde „auf das Arbeitslosengeld angerechnet“. In der Praxis geht es sozialrechtlich häufig um etwas anderes: Um das Ruhen des Anspruchs – also darum, dass die Zahlung später beginnt, obwohl der Anspruch als solcher grundsätzlich bestehen bleibt. […]