Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 07.11.2025 (Az. 1 Ca 1975/25) entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines Angestellten zum 30.06.2025 unwirksam war. In dem Verfahren, in dem der klagende Arbeitnehmer durch Fachanwalt Dr. Usebach (Kanzlei JURA.CC) vertreten wurde, stellte das Gericht fest, dass der Arbeitgeber den behaupteten Wegfall des Arbeitsplatzes nicht ausreichend konkret begründen […]