Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 15.04.2024 zum Aktenzeichen 1 K 2399/23 entschieden, dass ein ehemaliger Polizist keinen Anspruch auf Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit infolge früher wahrgenommener Tätigkeiten u.a. im Streifendienst hat. Aus der Pressemitteilung des VG Aachen vom 15.04.2024 ergibt sich: Der Kläger begründete seine Klage damit, er sei während seiner nahezu […]