Mitarbeiter im Homeoffice oder ohne direkte Kontrolle nutzen mitunter die Arbeitszeit für private Aktivitäten – sei es Entspannen, Sport treiben oder Einkaufen. Solche Handlungen sind jedoch kein Kavaliersdelikt, sondern gelten rechtlich als Arbeitszeitbetrug, der ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer Vergütung für Arbeitszeit erhält, die er nicht erbracht […]